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Über CME

Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu Fragen, die häufig im Bereich "CME" entstehen.

Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, nutzen Sie bitte die Kontakt-Möglichkeit. Wir schreiben Ihnen dann gerne eine genauere Antwort.


CME mit Thieme:
1. Werden meine CME-Punkte automatisch an die Ärztekammer übertragen?
2. Wer kann an CME-Fortbildungsangeboten von Thieme teilnehmen?
3. Wie viele Punkte kann ich mit CME-Angeboten von Thieme für das Fortbildungszertifikat sammeln?
4. Wie lange habe ich Zeit, ein CME-Modul von Thieme zu bearbeiten?
5. Kann ich die Fragen eines CME-Moduls von Thieme erneut lösen, wenn ich beim ersten Mal nicht bestanden habe?
6. Ich habe das Heft schon! Wann erscheinen die CME-Module online?
7. An wen wende ich mich, wenn ich etwas an meinem Abonnement ändern möchte, z. B. die Lieferadresse für meine Hefte?

Zum Thema CME allgemein:
8. Für wen gilt die Fortbildungspflicht?
9. Mit welchen Fortbildungsangeboten kann ich wie viele Punkte für das Fortbildungszertifikat sammeln?
10. Wie viele Punkte muss ich in welchem Zeitraum erwerben?
11. Was passiert, falls ich die erforderliche Punktzahl bzw. den Fortbildungsnachweis nicht rechtzeitig erbracht habe?
12. Gibt es fachliche Einschränkungen für die Auswahl der Module, mit denen ich Punkte sammeln will?
13. Wie und wo beantrage ich mein Fortbildungszertifikat?
14. Werden die bei Thieme erworbenen Fortbildungspunkte auch in Österreich und der Schweiz anerkannt?


1. Werden meine CME-Punkte automatisch an die Ärztekammer übertragen?

Ihre mit CME.thieme.de erlangten Zertifikate können innerhalb eines Tages an den Elektronischen Informationsverteiler der Bundesärztekammer (EIV) übermittelt werden.
Sie finden im Punktekonto ein Logo, welches für alle Zertifikate den aktuellen Status der Übertragung widerspiegelt.
Bitte beachten: Zuvor sollte Ihre EFN (Einheitliche Fortbildungsnummer) eingetragen und zur Übertragung freigegeben werden. Dies tun Sie auf der Seite "Daten ändern".
Folgende Ausnahmen gibt es bei der Übertragung:
- Zertifikate, die vor der Freischaltung Ihrer EFN abgelegt wurden, dürfen nicht übertragen werden. Diese Zertifikate können als Kontoauszug per Post an die Landesärztekammer verschickt werden.
- Zertifikate der Zeitschriften "Psychotherapie im Dialog", "Zahnmedizin up2date" und "ZWR" können noch nicht übertragen werden, da die zertifizierenden Kammern noch keine elektronische Übertragung anbieten.

2. Wer kann an CME-Fortbildungsangeboten von Thieme teilnehmen?

An den Fortbildungsangeboten von Thieme kann prinzipiell jeder teilnehmen.
Bei den CME-Beiträgen aus Zeitschriften ist die kostenlose Teilnahme für Abonnenten im Preis für das Abonnement enthalten.
Nicht-Abonnenten können über den Partner ClickandBuy® ein Guthaben einrichten über welches die Nutzung der Module bezahlt wird. Die Teilnahme an einem Modul kostet in diesem Fall 10 Euro. Viele CME-Module sind kostenlos zu erreichen, z.B. die sogenannten Refresher.

3. Wie viele Punkte kann ich mit CME-Angeboten von Thieme für das Fortbildungszertifikat sammeln?

Prinzipiell können Sie alle nötigen Punkte mit CME-Modulen bei CME.thieme.de erreichen.
Die Anzahl der mit den Angeboten der Kategorien A bis H zu erwerbenden Punkte wird im §6 der Musterfortbildungssatzung geregelt. Da allerdings die Ärztekammern der Länder noch jeweils die für ihren Bereich gültige Fortbildungssatzung verabschieden mussten, können sich hier Unterschiede zur Musterfortbildungssatzung ergeben.
Ob eine Obergrenze für die Zahl der Punkte aus den einzelnen Kategorien festgesetzt wurde, können Sie der Tabelle weiter unten entnehmen.

4. Wie lange habe ich Zeit, ein CME-Modul von Thieme zu bearbeiten?

Für die Teilnahme an den Lernerfolgskontrollen der CME-Module von Thieme gilt derzeit eine Einsendefrist von einem Jahr. Nur solange ist eine Teilnahme möglich. Sie können in diesem Zeitraum bis zum endgültigen Abschluss des Tests beliebig oft die Fragen aufrufen. Es gibt dabei auch keine Zeitbeschränkung.

5. Kann ich die Fragen eines CME-Moduls von Thieme erneut lösen, wenn ich beim ersten Mal nicht bestanden habe?

Leider ist die Wiederholung der Fragen eines Moduls nicht möglich. Wenn Sie sich bei der Beantwortung unsicher sind, lesen Sie bitte zuvor noch einmal im Text genauer nach. Sie haben hierbei keine Zeitbegrenzung.

6. Ich habe das Heft schon! Wann erscheinen die CME-Module online?

Die technische Aufbereitung der Daten für das Internet dauert eventuell etwas länger. Bitte haben Sie etwas Geduld. Die CME-Beiträge werden so schnell wie möglich online gestellt.

Da der aktive Zeitraum eines CME-Moduls bis zum Einsendeschluss nur ein Jahr betragen darf, ist der aktuelle CME-Beitrag oft noch nicht online verfügbar, wenn Sie die Zeitschrift per Post schon erhalten haben. Zum gegebenen Zeitpunkt wird der Beitrag dann im Internet freigeschaltet sein.

7. An wen wende ich mich, wenn ich etwas an meinem Abonnement ändern möchte, z. B. die Lieferadresse
für meine Hefte?

Bitte wenden Sie sich für alle Änderungen und Fragen, die Ihr Abonnement betreffen, an unseren Aboservice: aboservice@thieme.de.

Bitte beachten Sie, dass Adressänderungen, die Sie in Ihren Account bei cme.thieme.de eintragen, NICHT automatisch an den Aboservice weitergeleitet werden.

8. Für wen gilt die Fortbildungspflicht?

Seit dem 1. Januar 2004 besteht eine gesetzliche Fortbildungspflicht für niedergelassene Fachärzte in Deutschland. Hierzu gibt es relativ klare Vorgaben, wie die Fortbildungspflicht geregelt werden soll (s.u.).

Auch für die in Kliniken tätigen Fachärzte gilt die Fortbildungspflicht, zum 1. Januar 2006 wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss eine Vereinbarung getroffen. Innerhalb von 5 Jahren sollen 250 Fortbildungspunkte gesammelt werden, davon 150 durch fachspezifische Fortbildung.

9. Mit welchen Fortbildungsangeboten kann ich wie viele Punkte für das Fortbildungszertifikat sammeln?

Auf dem 107. Ärztetag in Bremen wurde im Rahmen der Musterfortbildungssatzung ein Vorschlag erarbeitet, der regelt, mit welchen Angeboten wie viele Punkte gesammelt werden können.
Folgende Arten von Fortbildungsmaßnahmen sind für den Erwerb von CME-Punkten vorgesehen: Die Grundeinheit der Fortbildungsaktivitäten ist der "Fortbildungspunkt". Dieser entspricht in der Regel einer akademischen Stunde (45 Minuten).

Kategorie Erläuterung

A

Vortrag und Diskussion

1 Punkt pro Fortbildungseinheit, maximal 8 Punkte pro Tag

B

Mehrtägige Kongresse im In- und Ausland,

wenn kein Einzelnachweis entsprechend Kategorie A bzw. C erfolgt, 3 Punkte pro ½ Tag bzw. 6 Punkte pro Tag

C

Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers

(z. B. Workshop, Arbeitsgruppen, Qualitätszirkel, Balintgruppen, Kleingruppenarbeit, Supervision, Fallkonferenzen, Literaturkonferenzen, praktische Übungen)
  1. 1 Punkt pro Fortbildungseinheit, 1 Zusatzpunkt pro Veranstaltung bis zu 4 Stunden
  2. höchstens 2 Zusatzpunkte pro Tag

D

Strukturierte interaktive Fortbildung über Printmedien, Online- Medien und audiovisuelle Medien mit nachgewiesener Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolgs in Schriftform.

1 Punkt pro Übungseinheit

E

Selbststudium durch Fachliteratur und -bücher sowie Lehrmittel

Innerhalb der Kategorie E werden höchstens [30] [50] Punkte für [drei] [fünf] Jahre anerkannt

F

Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge

  1. Autoren erhalten 1 Punkt pro Beitrag
  2. Referenten/Qualitätszirkelmoderatoren erhalten 1 Punkt pro Beitrag / Poster / Vortrag zusätzlich zu den Punkten der Teilnehmer

G

Hospitationen

1 Punkt pro Stunde, höchstens 8 Punkte pro Tag

H

Curriculär vermittelte Inhalte, z. B. in Form von curriculärer Fortbildungs-massnahmen, Weiterbildungskurse, die nach der Weiterbildungsordnung für eine Weiterbildungsbezeichnung vorgeschrieben sind, Zusatzstudiengänge

1 Punkt pro Fortbildungseinheit

Mit Lern-
erfolgs-
kontrolle

1 Zusatzpunkt bei den Kategorien A bis C

Bitte beachten: Diese Angaben sind zur allgemeinen Information ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit zur Verfügung gestellt. Bitte erkundigen Sie sich über eventuell abweichende Regelungen bei Ihrer Ärztekammer.

Da die auf dem Ärztetag verabschiedete Fortbildungssatzung nur ein Muster darstellt, das von den Ärztekammern der Länder noch jeweils einzeln verabschiedet werden musste, gibt es Unterschiede zwischen den Fortbildungsordnungen der Ärztekammern.

Im Folgenden sind unterschiedliche Werte aufgeführt für den Zeitraum und den Erwerb des Fortbildungszertifikats sowie mögliche Begrenzungen für den Erwerb von CME-Punkten über die Kategorie D (Print-, Online- und Offline-Fortbildungsangebote).

Da diese Werte in den letzten Jahren einem ständigen Wandel unterzogen wurden, können wir keine Gewähr für die Angaben übernehmen und bitten Sie, sich im Zweifelsfall bei Ihrer Ärztekammer zu informieren (Klick auf den Kammernamen).

10. Wie viele Punkte muss ich in welchem Zeitraum
erwerben?

Für den Erwerb des Fortbildungszertifikates müssen in 3 bzw. 5 Jahren 150 bzw. 250 Fortbildungspunkte gesammelt werden, wobei 30 bzw. 50 Punkte automatisch für das Selbststudium ohne Nachweis anerkannt werden. Das heißt, man muss 120 bzw. 200 Punkte "aktiv" sammeln.
Welcher Zeitraum und welche Punktzahl für einen Arzt gelten, hängt von der zuständigen Ärztekammer (s. Tabelle weiter oben) und deren Fortbildungsordnung ab.

Ärztekammer zu erwerbende Punkte/Zeitraum Begrenzung für Kategorie D
Baden-Württemberg 250 Punkte in 5 Jahren Keine
Bayern 150 Punkte in 3 Jahren Keine
Berlin 250 Punkte in 5 Jahren 150 Punkte
Brandenburg 250 Punkte in 5 Jahren Keine
Bremen 150 Punkte in 3 Jahren
oder
250 Punkte in 5 Jahren
Keine
Hamburg 250 Punkte in 5 Jahren Keine
Hessen 250 Punkte in 5 Jahren Keine
Mecklenburg-Vorpommern 150 Punkte in 3 Jahren Keine
Niedersachsen 250 Punkte in 5 Jahren Keine
Nordrhein 250 Punkte in 5 Jahren Keine
Rheinland-Pfalz 250 Punkte in 5 Jahren Keine
Saarland 250 Punkte in 5 Jahren Keine
Sachsen-Anhalt 250 Punkte in 5 Jahren Keine
Sachsen 250 Punkte in 5 Jahren Keine
Schleswig-Holstein 250 Punkte in 5 Jahren Keine
Thüringen 250 Punkte in 5 Jahren Keine
Westfalen-Lippe 250 Punkte in 5 Jahren Keine

Bitte beachten: Diese Angaben sind zur allgemeinen Information ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit zur Verfügung gestellt. Bitte erkundigen Sie sich über eventuell abweichende Regelungen bei Ihrer Ärztekammer.

1. Was passiert, falls ich die erforderliche Punktzahl bzw. den Fortbildungsnachweis nicht rechtzeitig erbracht habe?

Für den Fall, dass der Fortbildungsnachweis nicht rechtzeitig erbracht wird, gibt es bisher nur für die niedergelassenen Vertragsärzte der KV eindeutige Regelungen:
Für die ersten 4 Quartale, in denen die Nachweisfrist überschritten wurde, werden die KV-Honorare jeweils um 10% gekürzt. In den Quartalen 5 bis 8, würde das KV-Honorar dann jeweils um 25% gekürzt.
Sollte auch im neunten Quartal nach Ablauf der Nachweisfrist noch kein Fortbildungsnachweis erbracht worden sein, werden die KV-Honorare komplett gestrichen.
Die im Rahmen des nachträglich erbrachten Fortbildungsnachweis erworbenen Punkte werden nicht für den neuen Fortbildungsturnus angerechnet.

12. Gibt es fachliche Einschränkungen für die Auswahl der Module, mit denen ich Punkte sammeln will?

Die Musterfortbildungssatzung gibt an, dass die Fortbildung sowohl fachspezifisch, als auch interdisziplinär erfolgen soll. Bisher gibt es aber keine bundeseinheitlichen Regeln für die inhaltliche Auswahl der Fortbildungsmodule.
Es ist sicherlich wenig sinnvoll, wenn ein Augenarzt seine Punkte mit Modulen zur Prostata-Hypertrophie erwirbt. Allerdings kann ein Modul zur Hypertonie durchaus für seine tägliche Praxis interessant sein.
Fachärzte in der Klinik, die 150 der 250 Punkte auf fachspezifische Weise sammeln sollen, können diese Einordnung selbst vornehmen. Die vorgenommene Unterscheidung wird vom Ärztlichen Direktor der Klinik schriftlich bestätigt.

13. Wie und wo beantrage ich mein Fortbildungszertifikat?

Wenn Sie die erforderliche Punktzahl erreicht haben, können Sie auf den Webseiten Ihrer Ärztekammer ein Antragsformular für das Fortbildungszertifikat herunterladen. Dieses und Ihre Punktnachweise senden Sie an Ihre Ärztekammer. Bei CME.thieme.de können sie sich einen Kontoauszug erstellen, dann sind alle Nachweise auf wenigen Bögen zusammengestellt.
Nach einer gewissen Bearbeitungszeit bei der Ärztekammer halten Sie dann schließlich Ihr Fortbildungszertifikat in der Hand.

14. Werden die bei Thieme erworbenen Fortbildungspunkte auch in Österreich und der Schweiz anerkannt?

Teilnehmer aus Österreich und der Schweiz können ebenfalls teilnehmen. Die deutschen CME-Punkte werden von Ärztekammern in Österreich als gleichwertig zum DFP anerkannt (s.u.). Ärzte aus der Schweiz sollten zunächst mit Ihrer kantonalen Ärztegesellschaft sprechen, um die Anerkennung abzuklären.
In vielen weiteren Ländern sind die CME-Beiträge ebenfalls anerkannt. Im Zweifel sollte hier Rücksprache mit der Ärztekammer vor Ort gehalten werden.

Die Fortbildungsangebote, die von deutschen Ärztekammern zertifiziert sind, werden 1 zu 1 von den Österreichischen Ärztekammern anerkannt. Somit werden auch die mit Fortbildungsmodulen von Thieme erworbenen CME-Punkte gemäß § 14 Ziff. 3 der Richtlinie zur kontinuierlichen Fortbildung von Ärzten des Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) der Österreichischen Ärztekammer anerkannt.

 

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